Montag, 19. Juli 2010

Dokumentation: Wahlbekanntmachung Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters

Amt Biesenthal - Barnim
Amtliche Bekanntmachung

Der Amtsdirektor

Öffentliche Bekanntmachung
G e m e i n d e R ü d n i t z

W a h l b e k a n n t m a c h u n g
für die Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters
der Gemeinde Rüdnitz am 04. August 2010

1. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2010 das „Verfahren zur Regelung der Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Rüdnitz“ und den Wahltermin - 04. August 2010 - im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung festgelegt.

2. Der ehrenamtliche Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdnitz gewählt.

3. Wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister sind gemäß § 65 Abs. 1 BbgKWahlG alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag nach § 11 wählbar sind.

Also:
(1) Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. (§ 8 Satz 2 und § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 KWaglG Bbg gelten entsprechend)

(2) Nicht wählbar ist eine Deutscher, der
1. nach § 9 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
2. infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

(3) Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der
1. einen der Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt oder
2. infolge einer zivil-oder strafrechtlichen Einzellfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt

4. Die Bewerbungen sind beim Amtsdirektor des Amtes Biesenthal-Barmin, Herrn Kühne, Berliner Straße 1, in 16359 Biesenthal abzugegeben. Eine Zuleitung kann auch über das Gemeindebüro der Gemeinde Rüdnitz, Frau Patscha, Bahnhofstr. 5 in 16321 Rüdnitz erfolgen. Die Bewerbungen sind zu deren rechtlichen Prüfung in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl Rüdnitz - Nicht öffnen“ zu versenden bzw. zu übergeben. Die Erklärung zur Bewerbung muss nachvollziehbar sein und kann, aber muss nicht, Begründungen enthalten. Der Absender mit Vor- und Zuname sowie Anschrift muss auch auf dem Umschlag erkennbar sein. Bei der persönlichen Übergabe ist diese im Gemeindebüro bzw. Bürgerbüro des Amtes zu quittieren.

5. Grundsätzlich können Bewerbungen noch bis zum Wahltag (vor Aufruf des Tagesordnungspunktes „Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters“ in der Gemeindevertretersitzung) schriftlich eingereicht werden, um die Angemessenheit der Bewerbungsfrist zu sichern. Zu Beginn des Tagesordnungspunktes wird per Beschluss das Ende der Bewerbungsfrist festgestellt. Unbenommen hiervon empfiehlt die Gemeindevertretung den Bewerbern eine frühzeitige Bewerbungseinreichung, um sich umfassend auf den Wahlablauf vorbereiten zu können.

6. Da das Gesetz als Bedingungen geforderte Qualifikationen nicht vorsieht, werden solche Forderungen an die Bewerber auch n i c h t gestellt. Der Bewerbung ist eine höchstens 4 Wochen zurück liegende Wählbarkeitsbescheinigung bei zu fügen, die bei der Wahlbehörde - Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim -, Berliner Straße 1, 16359 Biesenthal ( Frau Blanck, Frau Haase ) zu erhalten ist. Die Nichtvorlage ist ein Ausschlussgrund. Eine weitere Ausgestaltung der Bewerbungen ist rechtlich nicht geboten und wird von der Gemeindevertretung nicht vorgesehen.

7. Ein zusätzliches Bewerberauswahlverfahren wird nicht durchgeführt.

8. Für die Wahlhandlung gelten folgende Festlegungen:

8.1 Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Bewerbungssichtung und der erfolgten Wählbarkeitsprüfung durch den Amtsdirektor erfolgt die Erstellung der Bewerberliste durch die Gemeindevertretung nach eigener Sichtung der Unterlagen.

8.2 Jeder Gemeindevertreter ist berechtigt aus der Bewerberliste Vorschläge zu unterbreiten. Die Vorschläge sollen kurz begründet werden. Alle vorgeschlagenen Personen werden in den Stimmzettel aufgenommen.

8.3 Die Wahl erfolgt nach § 40, Abs. 2 bis 4, BbgKVerf. Die Sichtung der Unterlagen, die Erstellung der Bewerberliste und die Wahl erfolgen in einer Sitzung.

Biesenthal, den 5. Juli 2010

gez. Kühne
Amtsdirektor

Aushang: 06.07.2010
Abnahme: 05.08.2010

gez. Haase
Sitzungsdienst

Bekanntmachung als PDF
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